Erstellung von Gutachten für Private, Gerichte und Beweissicherungsverfahren
Um strittige Fragen einer Lösung zuzuführen bedarf es oft eines Sachverständigen. Wir erstellen Privatgutachten für Privatpersonen, Kommunen, Versicherungen, Gewerbebetriebe etc. ebenso wie Gutachten im Auftrag des Gerichtes.
Ein Sachverständiger für Schwimmbad-, Wellnessanlagen oder Haustechnik wird benötigt? Dann kontaktieren Sie unsere Ziviltechnikkanzlei!
Wir stehen nicht nur als Sachverständiger zur Gutachtenerstellung, sondern auch für die Bauüberwachung, Planung und Überprüfung von Schwimmbädern und Badeanlagen, sicherheitstechnische Fragen sowie Risikobeurteilungen zur Verfügung.
Gerade bei hoch spezialisierter Technik kann es zu Situationen kommen, in denen ein Gutachten benötigt wird. Mit einem Sachverständigen für Schwimmbad- und Wellness- sowie haustechnischen Anlagen ist unsere Ziviltechnikerkanzlei Ihr Ansprechpartner für solche Fälle und das österreichweit.
Egal ob bei Planungsfehlern, Rechtsstreitigkeiten oder Versicherungsschäden – wir erstellen das erforderliche Gutachten unabhängig, kompetent und unbürokratisch!
- Privatgutachten: Sie dienen der Beratung und Entscheidungsfindung oder fachlichen Klärung von strittigen Fragen zwischen zwei Parteien (beispielsweise zwischen dem Kunden und der ausführenden Firma). Sie können außerdem vor Gericht herangezogen werden, um Ansprüche zu belegen.
- Gerichtsgutachten: Hierbei handelt es sich um vom Gericht beauftragte Sachverhaltsfeststellungen, anhand derer strittige Sachverhalte geklärt werden sollen.
- Ein Sachverständiger für Schwimmbäder und haustechnische Anlagen kann außerdem für die Beweismittelsicherung und die Erstellung von Mängellisten herangezogen werden.